Probleme beim Zusammenleben zwischen Mensch und Schwalben
Aktuelle Rechtsprechung zur Entfernung von Schwalbennestern:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000658+ME
Immer häufiger verwehrt der Mensch den Schwalben den Zutritt zu ihren bisher angestammten Neststandorten. Vor allem an neu errichteten Gebäuden oder solchen, die nach einer Sanierung eine neue Nutzungsrichtung erhalten (Naherholung) sind Schwalben mittlerweile unerwünschte Gäste. Die ehemaligen Glücksbringer werden nur noch als "Koterzeuger" betrachtet.
Dieses Problem löst der Mensch leider mit der ihm eigenen Akribie und Findigkeit.
Karlshagen (Insel Usedom), ehemaliger Speicher am Hafenbecken, jetzt gastronomisch genutzt. Dies ist leider kein Einzelfall.
einfach einen Kotschutz anbringen ;-)

Foto 1: Rauchschwalbenbrut auf einer Lampe im Hausflur eines Fotoladens in Trautenstein (Harz). Der angebrachte Kotschutz gestattete einen problemlosen Kundenbetrieb, die offene Hoftür den permanenten Nestzugang der Altvögel. Aufnahme: A. DURING

Foto 2: Vollständiges Gelege der Rauchschwalbe (s. Foto 1). Aufnahme: A. DURING
Die Seiten haben ihren Zweck schon dann erreicht, wenn der Leser dem nächsten - beim ihm Unterschlupf suchendem - Schwalbenpaar den Zutritt nicht verwehrt und für ein Vierteljahr auch beim Thema Schwalbenkot ein Auge zudrückt.










