Probleme beim Zusammenleben zwischen Mensch und Schwalben
Aktuelle Rechtsprechung zur Entfernung von Schwalbennestern:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000658+ME
Immer häufiger verwehrt der Mensch den
Schwalben den Zutritt zu ihren bisher angestammten Neststandorten. Vor allem
an neu errichteten Gebäuden oder solchen, die nach einer Sanierung eine
neue Nutzungsrichtung erhalten (Naherholung) sind Schwalben mittlerweile unerwünschte
Gäste. Die ehemaligen Glücksbringer werden nur noch als "Koterzeuger"
betrachtet.
Dieses Problem löst der Mensch leider mit der ihm eigenen Akribie und Findigkeit.

Karlshagen (Insel Usedom), ehemaliger Speicher am Hafenbecken, jetzt gastronomisch
genutzt. Dies ist leider kein Einzelfall.

Foto 1: Rauchschwalbenbrut auf einer Lampe im Hausflur eines Fotoladens in Trautenstein (Harz). Der angebrachte Kotschutz gestattete einen problemlosen Kundenbetrieb, die offene Hoftür den permanenten Nestzugang der Altvögel. Aufnahme: A. DURING

Foto 2: Vollständiges Gelege der Rauchschwalbe (s. Foto 1). Aufnahme: A. DURING